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DENKMAL nach… Stellungnahme des BDA NRW zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

22. April 2021

©Valccn | Unsplash
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Foto: Couvent de la Tourette, Frankreich von Valccn auf Unsplash

Der Entwurf für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW liegt vor. Im Rahmen der zweiten Verbändeanhörung hat der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten NRW das 93 Seiten lange Dokument genau unter die Lupe genommen und eine detaillierte Stellungnahme formuliert.

Die Absicht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Neufassung des seit 1980 geltenden Denkmalschutzgesetzes eine „Praxisorientierte Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Denkmalrechts zu erreichen“ und an die „Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht“ anzupassen, sind erfreulich. Der BDA hatte sich mit seinem Positionspapier „Bestand braucht Haltung“ schon 2016 in die Debatte eingebracht und im Manifest „Haus der Erde“ die Bedeutung von Bestandsschutz und die Sorge um den Bestand vor dem Hintergrund von Klimaschutz, Gebäudeeffizienz und Ressourceneinsparung im Gebäudesektor betont.

Ob das allerdings mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden wird, wird vielfach bezweifelt. Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, LWL-Kulturdezernentin befürchtet beispielsweise „den guten Stand der Baudenkmalpflege in NRW zu verspielen“ wenn die geplante „freiwillige Anhörung der Fachleute bei den Landschaftsverbänden“ das bisherige sogenannte Benehmen ersetzt und so die Beratung durch die Spezialisten auf übergeordneter Ebene entfiele.

Auch Andreas Denk fragt sich im Editorial der aktuellen Ausgabe der architekt, ob es sich bei dem Gesetzesentwurf nicht eher um einen „Papiertiger im Denkmalschutz“ handelt. Die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz lehnt die Überarbeitung prinzipiell ab und meint „Alle Organisationen des Denkmalschutz-Bündnisses betrachten das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt.“

Statt die Zielsetzung des Ministeriums grundsätzlich in Frage zu stellen, hat der BDA NRW die Erfahrungen und Expertise der eigenen Mitglieder genutzt, um sich mit konkreten Hinweisen und Vorschlägen konstruktiv in den Diskurs einzubringen. Die Stellungnahme des BDA NRW ist auf dieser Seite im Download (siehe unten) zu lesen.

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